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Personenbeförderungsschein

Einen Personenbeförderungsschein dürfte den wenigsten etwas sagen – doch sagt der Name schon so ungefähr aus, was das denn nun sein könnte! Die Vermutung ist ganz richtig – ein Personenbeförderungsschein ist eine Fahrerlaubnis für Gewerbetreibende, die Personen von einem Ort zum anderen befördern möchten. Der Personenbeförderungsschein ist ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung – gilt jedoch nur bis maximal acht Personen. Für einen Busfahrer reicht ein Personenbeförderungsschein also nicht aus – andere gewerbliche „Fahrer“ benötigen ihn jedoch schon: etwa Taxifahrer, Chauffeure oder auch Fahrer, die beispielsweise im Rahmen ihres Zivildienstes Ältere oder Kinder zum Arzt oder zur Schule befördern.

Doch nicht jeder bekommt einfach mal so einen Personenbeförderungsschein – wie überall gibt es auch hier bestimmte Regeln und Vorraussetzungen! Für diese besondere Art der Fahrerlaubnis muss zuallererst das 21. Lebensjahr vollendet sein – ein „junger“ 18jähriger bekommt den Personenbeförderungsschein also nicht!
Zudem muss der Prüfling oder Antragssteller mindestens zwei Jahre einen gültigen Führerschein der EU in der Klasse B vorweisen können – Fahrpraxis muss für den Personbeförderungsschein jedoch seit 1999 nicht mehr nachgewiesen werden! Für ausländische Antragsteller außerhalb der EU gelten für den Erwerb noch zusätzliche Regeln, um den Personenbeförderungsschein zu bekommen!

Außerdem muss der Antragsteller eine MPU – im Volksmund Idiotentest – bestehen und auch seine Gesundheit unter Beweis stellen, wie etwa einen Sehtest absolvieren. Nur bei positiven Testergebnissen wird der Personenbeförderungsschein von den Behörden ausgestellt!

Taxifahrer müssen zudem ihre Ortskenntnis nachweisen, um den Personenbeförderungsschein zu bekommen – schließlich sind Taxifahrer verpflichtet, ihre Fahrgäste auf kürzestem, also billigstem Weg zum Zielort zu befördern.
Selbst ein Polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentraleregisters in Flensburg sind für den Personenbeförderungsschein nötig!

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