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Personenbeförderung


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Personenbeförderung ist nichts anderes als der Begriff für die gewerbliche Beförderung von Personen – wie es etwa Taxifahrer tun, um damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen!

Aber auch für „normale“ Autofahrer gibt es gesetzliche Regeln zur Personenbeförderung – so dürfen nach §21 StVO nur so viele Personen in einem privaten Pkw befördert werden, wie Plätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind. Bei einem normalen Mittelklassewagen sind somit maximal fünf Passagiere zur Personenbeförderung zulässig – einschließlich des Fahrers!

In einem Führerschein der Klasse B ist somit die Personenbeförderung inbegriffen – allerdings nur für den privaten Bereich!
Wer jedoch gewerbsmäßig zum Broterwerb eine Personenbeförderung betreibt, braucht eine spezielle Fahrerlaubnis: den Personenbeförderungsschein! Taxifahrer beispielsweise dürfen mit dem Personenbeförderungsschein eine gewerbliche Personenbeförderung bis maximal acht Personen betreiben. Aber auch Fahrer von Krankenwagen oder für gewerbliche Ausflugsfahrten benötigen diese spezielle Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung!
Wer etwa eine gewerbliche Personenbeförderung betreiben will und einen Personenbeförderungsschein beantragen möchte, muss gewisse Voraussetzungen mitbringen!
So muss der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet haben, um einer gewerblichen Personenbeförderung nachgehen zu können. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg sind notwendig, um einen Personenbeförderungsschein zu erwerben und die Personenbeförderung legal betreiben zu können. Zudem muss der Antragsteller schon mindestens zwei Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der EU sein, um die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung zu erhalten.

Gewerbliche Personenbeförderung und der Personenbeförderungsschein sind somit untrennbar verbunden und verlangen gewisse Vorraussetzungen. So muss etwa auch eine MPU – im Volksmund auch Idiotentest genannt – bestanden werden und auch gesundheitliche Aspekte sind von Belang, wie beispielsweise die Sehkraft! Nur dann darf gewerblich eine Personenbeförderung betrieben werden!

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